Bearbeiten

Beschaffung

Der Sinn des Beschaffungsrechtes ist es, den Wettbewerb zu fördern und den haushälterischen Umgang der Steuermittel zu gewährleisten.

Die Grundfragen der Beschaffung (was soll beschafft werden und wie hoch ist der geschätzte Auftragswert) sind frühzeitig im Projekt zu diskutieren und zu entscheiden.

Das Durchführen des Vergabeverfahrens (Ausschreibung, Evaluation, Zuschlag, allfällige Rechtsmittel) ist nur ein Teilaspekt des gesamten Beschaffungsprozesses. Ein grosser Zeitbedarf kann u. a. die vorgängige Definition des Beschaffungsgegenstandes und die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen erfordern.

Der geschätzte Auftragswert entscheidet darüber, welche Verfahrensart (Staatsvertragsbereich, offenes/selektives Verfahren, Einladungsverfahren, freihändiges Verfahren) für die Beschaffung durchgeführt werden muss.

Es gelten folgende Schwellenwerte:

  • unter Fr. 150'000.– freihändiges Verfahren,
  • unter Fr. 250'000.– Einladungsverfahren
  • über Fr. 250'000, offenes/selektives Verfahren,
  • über Fr. 350'000.– offenes Verfahren im Staatsvertragsbereich.

Der Auftragswert ist gemäss Art. 15 IVöB zu bestimmen.

Ziele

  • Die Projektorganisation beachtet über den ganzen Beschaffungsprozess das Beschaffungsrecht.
  • Durch den Einsatz des Beschaffungsprozess ist die Auftragsabwicklung mit externen Lieferanten effizienter und qualitativ hochwertiger.
  • Der Beschaffungsprozess ist eine zentrale Grundlage für den Projekterfolg.

Hauptaufgaben der Beschaffung

Nr. Schritt Inhalt Weiterführende Links
01 Einleitung des Vergabeverfahrens 1.01 Bedarfsabklärung
1.02 Beschaffungsplanung
1.03 Marktabklärung
1.04 Kostenschätzung (geschätzter Auftragswert)
1.05 Projektorganisation
02 Wahl des Beschaffungsverfahres 2.01 Verfahrenswahl
03 Ausschreibungsunterlagen erstellen 3.01 Pflichtenheft
3.02 Kriterien / Bewertung
3.03 Anhänge / Beilagen
3.04 Vertragsentwurf inkl. SIK / AGB
  • Pflichtenheft: Ablauf des Verfahrens definieren
  • Wie lege ich Kriterien fest
Vorlagen: office@work → 00 Standardvorlagen → Projektmanagement
04 Ausschreibung publizieren & Offerteröffnung 4.01 Publikation
4.02 Fragen / Antworten
4.03 Einreichen der Angebote
4.04 Eingang und Öffnung der Angebote
05 Evaluation und Zuschlagserteilung 5.01 Prüfung und Bewertung der Angebote
5.02 Bereinigung der Angebote
5.03 Offertpräsentation
5.04 PoC oder Demo
5.05 Evaluationsbericht
5.06 Zuschlagsverfügung
5.07 Debriefing
Vorlagen: office@work → 00 Standardvorlagen → Stadtratsbeschluss → StB und Brief Zuschlagsverfügung
Die Zuständigkeit für die Zuschlagsverfügung ist in Art. 41 OVO geregelt
06 Vertragsabschluss 6.01 Erstellen Vertrag
6.02 Vertragsverhandlungen
6.03 Vertragsabschluss
6.04 Umsetzung Vertrag
In Art. 41 OVO ist die Zuständigkeit für die Vertragsunterzeichnung geregelt

Hinweis: Der geschätzte Auftragswert entspricht nicht den Projektkosten!

Quality Gate des Beschaffungsprozesses

Prüfpunkte Bedeutung Durchlaufzeiten (Richtwerte)
QG1 Der Beschaffungsgegenstand ist definiert, beschrieben und der Leistungsumfang ist bestimmt.
Der Terminplan der Beschaffung ist mit allen Beteiligten abgesprochen.
PP: ca. 40 Arbeitstage
QG2 Die Verfahrensauswahl ist getroffen und dokumentiert. PP: ca. 10 Arbeitstage
QG3 Die Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung liegen vor und sind vor der Publikation von der Auftraggeberin geprüft und freigegeben. Der Entscheid ist dokumentiert. PP: ca. 20 Arbeitstage
QG4 Die Publikation ist erfolgt und die Angebote sind eingegangen.
Das Offertöffnungsprotokoll ist erstellt und unterschrieben.
PP: ca. 25 Arbeitstage
QG5 Die Evaluation wurde durchgeführt. Der Evaluationsbericht ist von der Auftraggeberin geprüft und freigegeben.
Die Vergabe (Zuschlagsverfügung) ist von der zuständigen Behörde nach Art. 41 OVO beschlossen.
Vertragsverhandlung: Die Vertragsentwürfe sind vervollständigt.
PP: Evaluation ca. 5 – 20 Arbeitstage
PP: Vergabe ca. 5-10 Arbeitstage
PP: > 1 Monat
QG6 Die Ausgabenbewilligung liegt vor. Die Verträge sind unterschrieben. PP: ca. 10 Arbeitstage

Organigramm Projekt – Stammorganisation

Die Projektleitenden der Dienstabteilung Zentrale Informatikdienste (ZID) haben notwendiges Fachwissen zum Beschaffungsprozess und stellt dieses der Projektorganisation zur Verfügung. Fragen zum Beschaffungsprozess (Anforderungen, Inhalte, Ablaufplanung, etc.) werden durch die Projektleitende Betreiber (ZID) behandelt. Die Beschaffungsstelle unterstützt die Projektleitenden Betreiber der ZID nach Bedarf. In Ausnahmefällen werden die Projektleitenden bzw. die Projektorganisation unterstützt. Der SFD Rechtsdienst unterstützt die Beschaffungsstelle nach Bedarf. In Ausnahmefällen werden die Projektleitende bzw. die Projektorganisation unterstützt (insb. In Beschwerdeverfahren).

Zuständigkeiten

Die folgende Tabelle beschreibt die Rollen und Zuständigkeiten:

V: Verantwortlich — P: Prüfen — M: Mitarbeit — I: Informieren

Rolle Bedarfsstelle Auftraggeberin Projektleiter/in Projektleiter/in Betreiber (ZID) Beschaffungstelle (ZID) Jur. Beratung (SFD)
Nr. Aufgaben  
1.01 Bedarfsabklärung M P V M - -
1.02 Beschaffungsplanung - - V M - -
1.03 Marktabklärung M - V M - -
1.04 Kostenschätzung - I V M - -
1.05 Projektorganisation - P V M - -
2.01 Verfahrenswahl - I V M P -
3.01 Pflichtenheft M I V M P -
3.02 Kriterien / Bewertung M I V M - -
3.03 Anhänge / Beilagen M I V M - -
3.04 Vertragsentwurf - - V M - P
4.01 Publikation Simap (1) oder Interessensvertreter einladen (2) - I M (1)
V (2)
M V (1) -
4.02 Fragen / Antworten M - V M - -
4.03 Einreichen der Angebote - - - - - -
4.04 Eingang und Öffnung der Angebote - - V M - -
5.01 Prüfen und Bewerten der Angebote M P V M - -
5.02 Bereinigung der Angebote - - V M M M
5.03 Offertpräsentation M M V M - -
5.04 PoC oder Demo M M V M - -
5.05 Evaluationsbericht - P V M - -
5.06 Zuschlagsverfügung - P V M - P
5.07 Debriefing - - V M M -
6.01 Erstellen Vertrag - - V M - -
6.02 Vertragsverhandlungen - - V M - -
6.03 Vertragsabschluss - P V M - P
6.04 Umsetzung Vertrag M - V M - -

Weiterführende Links