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Projektfinanzierung

Der Kosten- und Finanzierungsbereich ist im Projektmanagement von zentraler Bedeutung. 

Auf dieser Seite wird erklärt, wie IT-Infrastrukturprojekte, Mehrwertprojekte (Digitalisierung) bei der Stadt Luzern finanziert werden. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten die Finanzierung von Projekten sicherzustellen.
Die vier häufigsten Arten der Finanzierung sind folgende:

 

«IT-Investitionen-Betrieb» für Projekte zur Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung der IT-Basisinfrastruktur.
Dieser Begriff dient zur Gliederung des Investitions-Portfolios und trägt die Nummernbezeichnung I614002.JJ.

  • Die geplanten Kosten müssen für ein Projekt, dass über «IT-Investitionen-Betrieb» finanziert wird, über 50’000.- Franken liegen.

«Investitionen Digitalisierung» für Projekte zur Digitalisierung in der Verwaltung und Umsetzung von Smart City Projekten.
Diese Finanzierungsart wird zur Gliederung des Investitions-Portfolios in zwei Begriffe aufgeteilt.

  1. «Digitalisierung (Mehrwertprojekte)» und trägt die Nummernbezeichnung I614001.JJ und wird für Digitalsierungsprojekten für die Verwaltung verwendet
  2. «Digitalisierung» und trägt die Nummernbezeichnung I314001.01 und wird bei Smart City Projekten verwendet.
  • Die geplanten Kosten müssen für ein Projekt, das über «Investitionen Digitalisierung» finanziert wird über 20’000.- Franken liegen.

«ER DIG» für Projektinitialisierungen, Pilotprojekte, und Quick Wins.
Dieser Begriff steht für Erfolgsrechnung der Dienstagteilung Digital.
Der Kostenträger (KTR) muss jeweils mit DIG geklärt werden.
Die Höhe der geplanten Kosten für ein Projekt, dass über «ER DIG» finanziert wird spielt keine Rolle.

«ER ZID» für Projekte die einen Change / Unterhalt von Applikationen oder IT-Infrastruktur haben.
Dieser Begriff steht für Erfolgsrechnung der Dienstagteilung ZID.
Der Kostenträger (KTR) / die Kostenstelle (KSZ) muss jeweils mit ZID geklärt werden.
Die Höhe der geplanten Kosten für ein Projekt, dass über «ER ZID» finanziert wird spielt keine Rolle.

Gemäss Informatik- und Digitalverordnung:
Die Finanz- und Ausgabenkompetenz für «Infrastrukturprojekte» und «Digitalisierungsprojekte» ist in der Informatik- und Digitalverordnung; Abs. 2 geregelt (Informatik- und Digitalverordnung):

Infrastrukturprojekte: Projekte zur Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung der IT-Basisinfrastruktur. Dieser Begriff dient zur Gliederung des Investitions-Portfolios. Infrastrukturprojekte werden unter der Federführung der Dienstabteilung Zentrale Informatikdienste durchgeführt. Die Stadtverwaltung ist im Wesentlichen bei Test, Einführung und Abnahme beteiligt;

Digitalisierungsprojekte: Projekte, die durch eine Dienstabteilung angestossen und verantwortet werden mit dem Ziel, für benannte Anspruchsgruppen einen Mehrwert zu generieren. Dieser Begriff dient zur Gliederung des Investitions-Portfolios. Dies können Projekte sein, die für einen höheren Kundennutzen (intern und extern) Organisationsänderungen, Optimierungen von Geschäftsprozessen oder funktionale Erweiterungen in der Verwaltung umsetzen und einen Digitalisierungsanteil enthalten.

Weiterführende Informationen

  • Merkblatt «Kredit- und Ausgaberecht»: Merkblatt
  • Vorgaben und Richtlinien zur Aktivierung Investitionen Aktivierung Investitionen
  • Wir empfehlen den internen Kurs «Grundlagen Kredit- und Ausgabenrecht FHGG HRM2» zu besuchen. Anmeldung über easylearn.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten ist das PMO (digital@stadtluzern.ch) gerne für euch da.